Häufig gestellte Fragen

1.      Muss die Putzfrau irgendwo angemeldet werden?  z. B. als Minijobberin ...

Nein -  die Putzfrau führt selbständig einen Gewerbebetrieb im Reinigungshandwerk.

Sie als Kunden erteilen der Putzfrau einen Reinigungsauftrag, den die Putzfrau selbständig,

eigenverantwortlich und auf eigene Rechnung ausführt.  Sie sind kein Arbeitgeber,

sondern  ein Auftraggeber. Deshalb brauchen Sie keine weiteren Formalitäten zu erledigen.

2.      Welche zusätzliche Kosten kommen auf mich zu?

Ihnen entstehen keine zusätzlichen Kosten, da Sie einen Handwerker beauftragen und keinen Minijobber beschäftigen. Die Vermittlung ist für Sie ohnehin kostenlos.

3.      Wie kann ich mich vergewissern, dass die Putzfrau legal arbeitet?

Sie können die Putzfrau bitten, die Gewerbeanmeldung, Handwerkskarte und Kopie

des Personalausweises vorzulegen.  

4.      Wird die Anreisezeit in Rechnung gestellt? Was wird berechnet?  

Nein - die Anreisezeit und -kosten gehen zur Lasten der Putzfrau.

Die Putzfrau berechnet nur die Arbeitszeit, die mit dem Kunden für bestimme Aufgaben vereinbart wurde.

Wobei die tatsächliche Arbeitszeit für die Rechnungsstellung maßgeblich ist.

5.      Sind die vereinbarten Stundensätze Netto- oder Bruttopreise?

Die vereinbarten Stundensätze sind für die privaten Haushalte (Kunden) immer Endentgelte (Bruttopreise). Firmen die selbst USt-pflichtig sind, wird die MwSt.  zusätzlich berechnet, aber nur dann, wenn die Putzfrau ebenfalls der USt-Pflicht unterliegt. Die meisten Putzfrauen unterliegen als Kleingewerbetreibende nicht der Umsatzsteuerpflicht und brauchen keine Umsatzsteuer auf die Rechnungssumme berechnen.

6.      Kann ich die Kosten für die Putzfrau steuerlich absetzen? 

Ja – private Haushalte (Kunden) können 20% der Rechnungssumme, höchstens 4.000 € für die haushaltsnahen Dienstleistungen auf Antrag vom Finanzamt erstattet bekommen. Vorrausetzung ist die Vorlage einer Rechnung und die Zahlung auf das Konto des Erbringers. Für Firmen sind die Reinigungskosten als Betriebsaugaben voll abzugsfähig. 

7.      Wer stellt mir die Rechnung aus und wer bekommt das Geld?

Für die Reinigungsdienste stellt die Putzfrau zum 4-6. des Folgemonates eine monatliche Rechnung aus (Monatsabrechnung). Sie werden gebeten den Rechnungsbetrag auf das angegebene Konto der Putzfrau zu überweisen. Hintergrund: siehe Frage Nr.: 6. Wir als Vermittler haben mit dem Geldverkehr zwischen dem Leistungserbringer und dem Auftragsgeber nicht zu tun.

8.      Wenn ich die Putzfrau nicht  mehr benötige – was dann?

Sollten Sie nicht mehr die Putzhilfe benötigen (die Gründe dazu sind unerheblich) können Sie jederzeit den Auftrag zurückziehen oder den Auftrag zu einem bestimmten Termin „auslaufen“ lassen. Es reicht, wenn Sie dies der Putzfrau oder der Vermittlungszentrale mitteilen.

9.      Gibt es Kündigungsfristen?

Nein – es gibt keine Kündigungsfristen. Sie können die Zusammenarbeit mit der Putzfrau kurzfristig (auch ab sofort) beenden. Siehe dazu auch Frage Nr.: 8. Die Putzfrau kann sich ebenfalls kurzfristig entscheiden, Ihren Auftrag nicht fortzuführen. 

10.  Ich bin mit der Putzfrau nicht mehr zufrieden ...

In diesem Fall können Sie kurzfristig auf die Dienste der Putzfrau verzichten – siehe dazu  Frage Nr.: 8 und 9. Sollten Sie eine andere Putzfrau wünschen, so könnte die Vermittlungszentrale versuchen, Ihnen einen neuen Vorschlag zu unterbreiten. Eine Verpflichtung seitens der Vermittlungszentrale, Ihnen eine Nachfolgerin zu finden, besteht nicht.

11.  Wie ist die Regelung während des Urlaubs?

Der Urlaub wird von der Putzfrau rechtzeitig angekündigt, damit Sie ggf. in der Vermittlungszentrale eine Vertretung anfordern können. Falls möglich, wird Ihnen die  Vermittlungszentrale eine Vertretung vorschlagen. Es besteht weder seitens der Putzfrau, noch seitens der Vermittlungszentrale eine Verpflichtung, für Ersatz zu sorgen. Im Falle, dass Sie verreisen bzw. Urlaub machen, bitten wir Sie, dies ebenfalls möglichst früh der Putzfrau bzw. der Vermittlungszentrale mitzuteilen. Es fallen keine Kosten an, da keine Leistungen erbracht werden – siehe dazu auch Frage Nr. 4.

12.  Wie ist die Regelung während der Krankheit?

Im Krankheitsfall kann die Putzfrau nicht erscheinen, es wird keine Leistung erbracht, deshalb  fallen keine Kosten an. Sie können in der Vermittlungszentrale eine Vertretung anfordern. Falls möglich, wird Ihnen die  Vermittlungszentrale eine Vertretung vorschlagen. Es besteht weder seitens der Putzfrau, noch seitens der Vermittlungszentrale eine Verpflichtung, für Ersatz zu sorgen. 

13.  Ist die Putzfrau versichert? Wer haftet für eventuelle Schäden?

Die Putzfrau trägt als Gewerbetreibende das unternehmerische Risiko und haftet für Schäden, die sie verursacht hat. Somit trägt sie auch die finanzielle Verantwortung. Für die  Vermittlungszentrale ist es wichtig, dass die Kunden und die Putzfrau abgesichert sind, deshalb ist jede Putzfrau, die sich von uns vermitteln lässt, dazu verpflichtet, eine gewerbliche Haftpflichtversicherung abzuschließen. Für Schäden, die eine Putzfrau verursacht hat, trägt die Vermittlungszentrale keine Verantwortung.

14.  Ich brauche keine Rechnung – kann ich einen günstigeren Stundensatz aushandeln?

Wir als Vermittlungszentrale dürfen und wollen nur legale Dienstverhältnisse vermitteln. Deshalb hat sich uns gegenüber jede Putzfrau verpflichtet, für jede erbrachte Leistung dem Kunden eine korrekte Rechnung auszuhändigen. Darüber hinaus würden Sie als Kunde, Ihre steuerlichen Vorteile einbüßen.

15.  Kann ich der Putzfrau vertrauen und ihr meinen Wohnungsschlüssel aushändigen?

Ca. 95% der Kunden sind während der Reinigung nicht in der Wohnung. Deshalb entscheiden sich die meisten Auftraggeber, der Putzfrau den Wohnungsschlüssel auszuhändigen. Nur Ihre Putzfrau darf  Ihre Wohnung beträten. Darüber hinaus besteht die Möglichkeit, den Schlüssel im Briefkasten zu deponieren oder die Nachbar zu bitten, die Putzfrau reinzulassen ...  

Die Vermittlungszentrale kann für Ihre Reinigungskraft keine Verantwortung übernehmen. Im Bezug auf die Putzfrau bekommen wir jedoch Rückmeldungen von anderen Kunden. Sollten wir von einer Unregelmäßigkeit erfahren, würden wir die Zusammenarbeit mit dieser Putzfrau sofort beenden und Sie darüber informieren.

 

Für weitere Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

     Direkt  zum Anfrageformular:

       MÜNCHEN     |   MAINZ   | MANNHEIM  |   WIESBADEN